Thema Kreditsicherung
Bevor ein Bankkunde einen Kredit gewährt bekommt, verlangen die Banken in der Regel gewisse Sicherheiten. Durch die Sicherheiten soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass der Kredit auch an die Bank zurückgezahlt wird. Manche Kreditsicherungen sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kreditsicherheiten werden auch originäre Sicherheiten genannt und die Sicherheiten die nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, werden Derivative Sicherheiten genannt. Es gibt zum Beispiel die folgenden Kreditsicherungen: Personensicherheiten, Sachsicherheiten, akzessorische Sicherheiten, nicht akzessorische Sicherheiten, originäre Sicherheiten, Derivative Sicherheiten und den Sicherheitenpool. Zu den Personensicherheiten zählen zum Beispiel Bürgschaften, Garantien, Sachsicherheiten sind zum Beispiel Zession, Sicherheitsübereignung, Hypothek, Grundschuld und bei einem Sicherheitenpool handelt es sich um Kreditsicherungen von mehreren Gläubigern.
Für die Kreditsicherung von Bankkrediten gibt es keine einheitliche Regelung. Die Banken entscheiden selbst welche Kreditsicherheit sie vor einer Kreditvergabe vom Gläubiger verlangen, denn diese richtet sich nach dem tatsächlich erwarteten Ausfall. Die Höhe der Kreditsicherheiten richtet sich auch nach der Länge der Gesamtlaufzeit. Folgende Kreditsicherheiten erfüllen in der Regel die Kriterien zur Absicherung von Bankkrediten:
Die Grundschuld- bei der Grundschuld wird ein Grundstück mit der Kreditsumme belastet.
Die Bürgschaft- bei der Bürgschaft haftet eine dritte Person für die Verbindlichkeiten, der Bürge wird zur Zahlung aufgefordert, wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht mehr nachkommt. Die Zession- bei der Zession wird zum Beispiel der Lohn abgetreten oder auch Versicherungen werden abgetreten. Der Lombardkredit- bei dem Lombardkredit werden die Rechte oder beweglichen Sachen verpfändet. Die Sicherungsübereignung- bei der Sicherungsübereignung verzichtet der Kreditnehmer auf das Eigentum, dies ist zum Beispiel üblich bei Kfz-Finanzierungen, das Fahrzeug gehört der Bank, der Halter bzw. der Kreditnehmer darf dieses nutzen.